Im August/September wurde die Orgel in der Pfarrkirche Gastern renoviert. Der Kostenvoranschlag betrug € 37.027,80. Die Pfarre sollte davon 50 % übernehmen (€ 18.500,-), der Rest Förderung von Diözese, Bundesdenkmal und Land NÖ.
Vom Pfarranteil in der Höhe von € 18.500,- sollten die Spenden aus der Spendenaktion in Abzug gebracht werden. Vom verbleibenden Betrag sagte die Marktgemeinde eine Subvention von 50 %, max. € 9.250,- zu.
Am 26. Dezember 2024 habe ich der Gemeinde folgende Abrechnung übermittelt. Ich musste am 3. Februar 2025 nochmals urgieren, wurde aber dann prompt erledigt:
| Voraussichtlicher Pfarranteil abzüglich Förderungen | 15.000,00 |
| abzüglich Spenden für Orgelrestaurierung | 7.216,50 |
| verbleiben | 7.783,50 |
| davon 50 % Subvention Marktgemeinde Gastern | 3.891,75 |
Wir ersuchen Sie, den Betrag von € 3.891,75 auf das Konto der Pfarre Gastern IBAN AT19 3290 4001 0030 4667 zu überweisen. Wir weisen darauf hin, dass dies eine vorläufige Abrechnung unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Zuschüsse ist. Änderung sind noch möglich.
Auszug der Endabrechnung vom Orgelbauer:

Durch die Eigenleistungen und die Übernahme von Kost und Logie war die Rechnung vom Orgelbauer deutlich niedriger als der Kostenvoranschlag, insgesamt € 7.935,60. Das Quartier wurde von zwei Personen kostenlos zur Verfügung gestellt. Den Hauptanteil des Nachlasses machte aber die Mitarbeit von Personen aus der Pfarre aus.
Dadurch haben sich die Gemeinde und die Pfarre jeweils einen Betrag von € 3.967,90 erspart.
Eigentlich habe ich mir gedacht, dass vielleicht ein paar dankbare Worte von der Gemeinde kommen würden. Es sollte aber anders kommen. Am 30. Mai 2025 ging es los:
Mail vom Bürgermeister Datler:
„Im Zuge der Spendensammlung der Pfarre für die Orgelrestaurierung in der Kirche Gastern sei von Ihnen das Angebot an Spender ergangen, die Spenden nicht offiziell aufscheinen zu lassen, um damit die Subvention der Marktgemeinde Gastern für dieses Projekt in einer gewissen Betragshöhe halten zu können. Gleichzeitig wurde auch bemängelt, dass es in den Gremien der Pfarre zu keiner transparenten Spendenabrechnung bei diesem Projekt gekommen ist. Wir geben Ihnen vor der Einleitung weiterer Schritte, die Möglichkeit dazu bis zum 03. Juni 2025 Stellung zu nehmen.“
Schreiben vom Rechtsanwalt im Auftrag der Gemeinde:
„In weiterer Folge wurde meiner Mandantin von mehreren Personen zugetragen, Sie hätten im Zuge der Spendensammlung den Spendern vorgeschlagen, die geleistete Spende nicht „offiziell“ für die Zwecke der Orgelrestaurierung sondern vielmehr für andere Zwecke der Pfarre Gastern zu widmen, da hiermit der Pfarre mehr geholfen wäre, anderenfalls durch die Spende lediglich die Marktgemeinde Gastern in ihrer
Zahlungsverpflichtung begünstigt werden würde.
….
Die eigentlich wesentliche Frage, ob einzelne für die Orgelrestaurierung getätigten Spenden nicht als solche eingebucht und in der Abrechnung berücksichtigt, sondern vielmehr für andere Pfarrzwecke gewidmet wurden, haben Sie hingegen nicht beantwortet.
Ich halte hierzu fest, dass ein solches Vorgehen, nämlich durch Täuschung über Tatsachen die Pfarre Gastern einerseits zu bereichern sowie die Marktgemeinde Gastern andererseits zu schädigen, massiv rechtswidrig wäre und meine Mandantin daher infolge ihres gesetzlichen Auftrages verpflichtet ist, den Sachverhalt aufzuklären und allenfalls einer behördlichen oder gerichtlichen Überprüfung zuzuführen.“
Meine Stellungnahme:
1. Ich habe nie an Angebot an Spendern gemacht. Es hat nur ein Gespräch bezüglich Spenden gegeben, und das auf die Initiative Frau X. Alle sonstigen Spenden wurden einfach, ohne meine vorherige Kenntnis, auf das Bankkonto überwiesen und als Spende für die Orgel verbucht.
2. „Mehrere Personen“: Es wurde mir nur Familie XY genannt. Es gibt keine „mehreren Personen“, dieser Vorwurf ist haltlos. Ich habe Herrn Bürgermeister einen Gesprächstermin in der Pfarrkanzlei angeboten, damit wir diese Personen mit der Spendenliste abgleichen können. Dieser wurde von ihm nicht wahrgenommen. Kurz vorher kam das 2. Schreiben vom Rechtsanwalt, wo mir der Name Herrn X und Frau Y. Also von den „mehrere Personen“ ist nur ein Fall (Fam. XY) übrigt geblieben.
3. „Keine transparente Abrechnung der Spenden“: Bei der Beschlussfassung der Pfarrrechnung sind immer alle Belege, das Buchungsjournal, EA-Rechnung, Vermögensrechnung etc. für alle zur Verfügung gestanden. Die wesentlichen Ein- und Ausgaben, darunter auch die Spenden für die Orgel, wurden in Summe erläutert. Die Pfarrrechnung lag dann noch 14 Tage in der Pfarrkanzlei zur Einsichtnahme nach Anschlag und Verkündigung in der Pfarrkanzlei auf. Natürlich hätte sich jeder bei mir melden können, und von mir eine Auskunft erhalten können. Die Pfarrrechnung wurde von der Diözese St. Pölten überprüft und wurde für in Ordnung befunden.
4. „Gemeinde massiv geschädigt“: Letztendlich geht es um einen Betrag von ca. € 500,-. Wie oben schon ausgeführt hat sich die Gemeinde einen Betrag von € 3.967,90 erspart. Dazu habe ich, wie einige andere, einen wesentlichen Beitrag durch meine persönliche Mitarbeit geleistet.
Fall Fam. XY: Mit Herrn X habe ich nie ein persönliches Gespräch geführt. Warum er sich hier eingebracht hat, ist mir eigentlich ein Rätsel. Es hat ein persönliches Gespräch mit Fr. Y – auf ihre Initiative hin – gegeben bezüglich einer Spende (Spenden statt Kränze) für die Orgel bei einem Begräbnis. Sie hat den Wunsch geäußert, dass dieser Betrag (ca. € 1.000,-) der Orgel zu Gute kommen soll. Ich habe sie darauf hingewiesen, dass nur die Hälfte des Betrags der Orgel zu gute kommt, wenn ich es als Spende für die Orgel und nicht als Spende für die Pfarre verbuche. Die andere Hälfte hätte die Subvention der Gemeinde gekürzt. Ich habe den festen Eindruck gewonnen, dass der gesamte Betrag der Orgel zu Gute kommen sollte und habe diesen entsprechend verbucht. Fr. Y ist Mitglied im Pfarrkirchenrat und sollte das eigentlich verstanden haben.
Fazit:
- Ich habe nie Spendern aktiv ein Angebot gemacht.
- Es gibt keine „mehreren Personen“, sondern nur einen Fall.
- Die Abrechnung der Spenden war transparent und der Pfarrordnung entsprechend.
- Massive Schädigung: Es geht um einen Betrag von ca. € 500,-, bei dem ich im guten Glauben gehandelt habe. Jeder Bürgermeister würde froh sein, wenn er statt den zugesagten € 9.250,- nur € 3.891,75 hätte zahlen müssen.
Meine Konsequenzen:
- Ich bin als Vorsitzender des Pfarrkirchenrats zurück getreten.
Nicht weil ich ein schlechtes Gewissen habe, wie viele zu meinen glauben.
Meine Gründe:
Solange es einen Bürgermeister Datler gibt, werde ich nie wieder ein Ehrenamt ausüben.
Eine weitere Zusammenarbeit mit Fr. Y im Pfarrkirchenrat und Hrn. Y wäre für mich nicht vorstellbar.
Weiters habe ich unseren Herrn Pfarrer gefragt, welche Personen bei ihm Vorwürfe vorgebracht hätten. Er hat mir keine Namen gesagt. Das war mein dritter Grund. - Leider ist auf das persönliche Wort von Personen immer weniger Verlass. Daher mein Rat: Entweder alles unterschreiben lassen oder gleich einen schriftlichen Gesprächsvermerk verfassen.
Wem zum Vorteil?
- Eigentlich nur mir: Ich habe jetzt viel mehr Freizeit, weniger Arbeit und weniger Sorgen.
Jeder wird Verständnis haben, dass ich nicht mehr für die Pfarre arbeiten will, wenn einem so etwas widerfährt.
Würde ich wieder so handeln?
- Ja, aber nur mit Frau Y eine schriftliche Vereinbarung treffen.
