Das Patronat über die Pfarre Gastern hatte ursprünglich die Pfarre
Thaya inne. 1754 wird das Passauer Domkapitel als Patronat erwähnt, das
Präsentationsrecht hatte der Pfarrer von Thaya. 1782 erklärte sich der Pfarrer von Thaya
außerstande, für den Bau eines Pfarrhofes und einer Schule in Gastern beizutragen. Er
legte das Patronat zurück. Darauf übernahm 1788 der Religionsfond das Patronat über
Gastern. 1838 ersuchte der damalige Pfarrer Joh. Grübel die Niederösterreichische
Landesregierung um einen Zuschuß vom Religionsfond zur Anschaffung von Paramenten und
Kirchenwäsche. Der Antrag wurde genehmigt.
Für den Neubau der Kirche in Gastern 1905 hat der Religionsfond zwei Drittel der Kosten
übernommen. Für ein Drittel mußte die Pfarre aufkommen. 1939 wurden die Mittel des
Religionsfonds von der Regierung eingezogen. Damit erlosch auch das Patronatsrecht. Von
nun an verleiht der Bischof von St. Pölten die Pfarre Gastern.
Weißenbach. Bis 1747 sorgte für die Kirche Weißenbach die jeweilige
Herrschaft von Weißenbach. Mit dem Verkauf der Herrschaft Weißenbach an die Herrschaft
Heidenreichstein (Grafen von Palffy) kam auch das Patronat von der Kirche Weißenbach an
die Herrschaft Heidenreichstein.
Für die Kirche Klein Zwettl war das Stift Zwettl Patronatsherrschaft.
1844 heißt es, daß das Stift de Jure, der Ort Klein Zwettl de Facto das Patronatsrecht
ausübe. Schon 1837 mußte der Ort Klein Zwettl für alle Ausgaben seiner Kirche selber
aufkommen.